Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanalgeld

Kanalgeld

wie Kanalgefälle 
  • saͤmmtliche zu guthe gemachte metalle, mineralien und stein-kohlen, in unserem herzogthum Magdeburg und demselbigen incorporirten graffschaft Mansfeld, von accise- zoll- schleussen- und canal-geld ... frei seyn sollen
    1772 HalberstProvR. 338
  • da die zu entrichtenden gefaͤlle bloß ... zur unterhaltung des canals ... bestimmt sind ... sollen solche zur vermeidung alles mißverstandes, welcher aus dem ausdruck canal-zollgeld entstehen koͤnnte, unter dem namen canal-geld erhoben werden
    1799 NCCPruss. X 2299 [uö.]
  • müsste man ... bestehen auf die dieseitige erhebung und verwaltung der canal-gelder 
    1802 Münster/Botzenhart,Frhr.v.Stein I 399
  • daß kuͤnftig der Reichensteiner arsenik, nach dem auslande versendet, ganz frei von allen abgaben, mithin auch von zoll- kanal- und schleusengeld ... passiren soll
    AmtsBlWestf. 1 (1816) 263
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