Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanalgeld
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Kanalgefällesatz
Kanalgeld
wie Kanalgefälle
- saͤmmtliche zu guthe gemachte metalle, mineralien und stein-kohlen, in unserem herzogthum Magdeburg und demselbigen incorporirten graffschaft Mansfeld, von accise- zoll- schleussen- und canal-geld ... frei seyn sollen1772 HalberstProvR. 338Faksimile - in Google Books
- da die zu entrichtenden gefaͤlle bloß ... zur unterhaltung des canals ... bestimmt sind ... sollen solche zur vermeidung alles mißverstandes, welcher aus dem ausdruck canal-zollgeld entstehen koͤnnte, unter dem namen canal-geld erhoben werden1799 NCCPruss. X 2299 [uö.]Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- müsste man ... bestehen auf die dieseitige erhebung und verwaltung der canal-gelder1802 Münster/Botzenhart,Frhr.v.Stein I 399
- daß kuͤnftig der Reichensteiner arsenik, nach dem auslande versendet, ganz frei von allen abgaben, mithin auch von zoll- kanal- und schleusengeld ... passiren sollAmtsBlWestf. 1 (1816) 263Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster