Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanalunterhaltungskosten

Kanalunterhaltungskosten

  • se. maiestaͤt bewilliget haben, daß den obrigkeiten die von selben fatirten iaͤhrlichen bruͤcken- und kanaͤlunterhaltungskosten ... aus dem wegfond iaͤhrlich als ein festgesetzter betrag denselben ausgezahlt werden sollen
    1788 HdbchÖstGes. XVIII 100