Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Kandel
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Kanalwesen
Kanalzoll
Kanalzollgeld
Kanalzollkasse
Kanarienvogelhändler
Kanarienvogelträger
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2Kandel
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I
Holzrinne zur Leitung von Wasser
- auf den innern gayen ... muess ain ieglicher maier die ersten zwai kändlen haben und lögen1638 Tirol/ÖW. V 117Faksimile (ca. 41 KB)
- die gmainen arbeiten, so ... mit legung der kändl und rehr ... verrichtet werden müßen ... solten durch die waldpürgen ... hiervor gesagt, angestelt, gepotten ... sein17. Jh. Tirol/ÖW. IV 305Faksimile (ca. 49 KB)
II
Dachrinne
- die bumeister sullen besehen die kandel zu rumen und zu fegen, daz daz wasser, sinen gang gewinnen moge1431 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 686Faksimile (ca. 189 KB)
- da ... die kurfuͤrstliche verordnung bestehet, daß die auf die straßen herausgehenden schutt- oder regen-kändel hinweggeschaft und gerade an den haͤusern herunter gefuͤhrt werden sollen, ... wird allen denjenigen, welche noch dergleichen kändel an ihren haͤusern besitzen, anbefohlen, solche innerhalb 4 wochen hinweg zu schaffen, bei strafe von 5 rthlrn.1806 HeidelbPolGes. 76