Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kandelgießerhandwerksordnung

Kandelgießerhandwerksordnung

  • auszug aus einem alten meisterbuche des kandelgiesser-handwerks. aus der in selbigem befindlichen abschrift der kandelgiesser-handwerks-ordnung ist zu ersehen, daß das in der jezigen geschwornerpflicht enthaltene gebot, die ordnung geheim zu halten, niemand zuzustellen, oder ausser dem handwerk zu lassen, auch keine abschrift davon jemand zugeben, sondern in ihrer laden versperrt zu verwahren, bey ihrem eyd, erst in neuern zeiten ... derselben beygefuͤgt worden ist
    1791 Nürnberg/Gatterer,TechnolMag. II 300
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