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Gefäß (aus Metall, Ton oder Holz) mit Ausguß
A überhaupt
    I in Zunftartikeln und obrigkeitlichen Vorschriften, vornehmlich für die Kannengießer 
    • 1 die Regelung der Herstellung und Kontrolle der Kannen betreffend
      • a die Mischungsverhältnisse der Metalle betreffend
      • b das Meister-, Stadt- und Probzeichen betreffend
    • 2 Lohnangabe betreffend
    • 3 Ankauf und Verkauf betreffend
      • a Verbot, Kannen von nichteingesessenen Händlern anzukaufen
      • b Verkaufsverbot für fremde Waren unter bestimmten Voraussetzungen
      • c Verkaufspreis betreffend
    • 4 Zulassung zum Kannengießerhandwerk betreffend
      • a Meisterstück
      • b Gesellenstück
    • 5 im Zunftleben
      • a als Trinkgefäß
      • b als Gegenstand, mit dem unter Gesellen Ruhe geboten wird
      • c bei einer Ordnungsstrafe
    • 6 in anderen Handwerken als obligatorische Leistung bei besonderen Anlässen
      • a bei Erwerb des Meistertitels oder bei der Zulassung zum Handwerk
      • b bei Einheirat ins Handwerk
      • c bei Erwerb eines Handwerkbetriebes
    II Entrichtung von Zoll und Verbrauchssteuer
    III bei Abgaben, Vergütungen und Geschenken von Wein oder Bier, nach Kannen bemessen
    • 1 allgemein
    • 2 bei der Zulassung zum Handwerk als Meister
    IV beim höfischen Aufwartedienst
    V der Erbenhaftung nicht unterliegender Gegenstand
    VI in Strafvorschriften als Waffe bei Körperverletzung
B insbesondere als Maß, vornehmlich:
    I als Hohlmaß
    • 1 für Flüssigkeiten, vor allem für Bier und Wein, örtlich von verschiedenem Inhalt
      • a allgemein
      • b als von der Obrigkeit geeichtes oder zu eichendes Meßgefäß; Bestrafung wegen unvorschriftsmäßiger Größe
      • c Angabe in und von Maßbezeichnungen
        • α allgemein
        • β Norddeutschland
        • γ Mitteldeutschland
          • αα speziell Dresdener Maß
          • ββ speziell Leipziger Maß
        • δ West- und Nordwestdeutschland
        • ε Süd- und Südwestdeutschland
        • ζ Elsaß
        • η Niederlande
        • θ Schweiz
        • ι Riga
        • κ Kopenhagen
      • d in Verkaufs- und Preisvorschriften für Flüssigkeiten verschiedener Art
    • 2 für feste Stoffe, die nach Kannen verkauft wourden
      • a allgemein
      • b für Butter
      • c für Kartoffeln
      • d für Raps
      • e für Kalk
    • 3 als Kornmaß
    • 4 als Fischmaß für kleine Fische
    • 5 Strafe für Handel mit falschem Maß und Gewicht
    II als Längenmaß
    • 1 bei Stoffen
    • 2 sonstiges
C übertragen
    I Wirtshaus; Hausbezeichnung
    II Gefängnis
Flurname
Töpfer
von der Brunnenverwaltung geführtes Buch über den Einkauf der nötigen Tonkannen u. -krüge
"Rechnungsbuch der Zinngießer" Lasch-Borchling II 514
Drechsler, der hölzerne Kannen verfertigt
Eichung einer Kanne 
A Handwerker, der Zinnwaren herstellt; Zinngießer
    I allgemein
    II Zugehörigkeit zu verschiedenen Zünften
    • 1 zu metallverarbeitenden
    • 2 zu anderen
      • a Bäcker
      • b Krämer
    III in Zunftartikeln und obrigkeitlichen Vorschriften
    • 1 in vom Stadtrat erlassenen oder von ihm bestätigten Zunftordnungen
    • 2 die Organisation der Genossenschaft und die Handwerksausübung betreffend
      • a bei Niederlassung beziehungsweise Zulassung als Meister
      • b bei Weiterführung des Handwerks durch eine Meisterwitwe (Witwenprivileg)
      • c für Knechte und Gesellen
        • α Vereidigung
        • β Bußzahlungen
        • γ Verbot der Selbsthilfe
      • d Verbot der Ausübung eines verwandten, aber ungelernten Handwerks
      • e Gehorsamspflicht gegenüber dem Zunftmeister
      • f Verbot der Niederlassung und Berufsausübung für fremde und für nichtzünftige Kannengießer und Händler zum Schutz der eingesessenen Handwerker (Konkurrenzverbot)
      • g in ordnungspolizeilichen Vorschriften über Zusammenkünfte
    • 3 zur Regelung der Herstellung und Kontrolle der handwerklichen Erzeugnisse
      • a über das Mischungsverhältnis des zu verarbeitenden Metalls (Zinn mit Blei)
      • b über das Gießen und Umgießen
      • c über die (amtliche) Schau
      • d über die Eichung
      • e über die Meister-, Stadt- und Probzeichen (Beschauzeichen)
      • f Verbot der Handwerksausübung wegen betrügerischer bzw. schlechter Arbeit
    • 4 in obrigkeitlichen Einkaufs-, Verkaufs-, Lohn- und Abgabebestimmungen
      • a Einkauf des Rohmaterials; Hehlereiverbot bei altem Zinn
      • b Lohnverhältnisse
        • α Verbot von Absprachen innerhalb des Handwerks und Regelung durch die Obrigkeit
        • β Angaben über Macherlohn
      • c Verkauf
        • α nach Gewicht
        • β Verkaufspreis
        • γ Ort des Verkaufs
        • δ Handels- und Verkaufsbeschränkung
      • d Abgaben und Steuern
        • α Abgabepflicht für den Inhaber des Marktrechts
        • β Steuersatz
    • 5 in Bestimmungen über Bürgerwehr und militärisches Aufgebot; Angabe der Rüstung
B im politischen Leben für das heutige "Bierbankpolitiker"
C als Weinwirt
D von der Berufsbezeichnung abgeleitet
    I Grundstücksbezeichnung
    II als Familienname
    III in abschätzigem Sinne
    • 1 verächtliche Bezeichnung für Landstreicher, weil die betreffenden Personen öfters mit unzünftig hergestellten Kannen hausierend umherzogen
    • 2 Scheltwort
Zunft der Kannengießer 
übertragen als Ausdruck für ungeschickte und stümperhafte Politik
Zunft der Kannengießer 
wie Kannengießeramt 
wie Kannengießergewerk 
I allgemein
II in obrigkeitlichen Vorschriften und in Zunftartikeln
  • 1 über unzünftige beziehungsweise ungelernte Handwerker
  • 2 über Herstellung und Kontrolle der gefertigten Kannen (Mischung, Meisterzeichen, Schau)
wie Kandelgießerin 
wie Kannengießeramt 
wie Kannengießergeselle 
I allgemein als Handwerksmeister
II in Ratsämterlisten
(politisch) schwätzen
wie Kannengießerhandwerkordnung 
wie Kannengießerin 
Bezeichnung für eine Wohngasse des Gießergewerbes
Bezeichnung für einen Brautführer oder Brautknecht
Händler mit Kannen 
I Metall-, unter Umständen Holzhandwerker
II als Familienname
I
Kannenflicker
Preis für eine Kanne Wein
wohl Kontrolle über das richtige Maß der Kannen und Bestrafung für falsch befundenes
Streit im Wirtshaus, in dessen Verlauf mit Kannen geworfen wird
Kannengießer oder vielleicht verschrieben für kammensmid?
aufgedrücktes Zeichen (Meister- oder städtisches Probezeichen?) als Kennzeichen für die Warengüte
großer Eßtisch im Versammlungshaus der Kaufleute in Bergen; Bestrafungen fanden "über d. Kannenstuhl" statt
Diener, der Trinkgefäße herbeibringt
I
substantivierter Infinitiv
strafbares leichtes Delikt
Berufsbezeichnung oder Familienname?
zu Kannenrüge?