Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kannengießerhandwerk

Kannengießerhandwerk

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I allgemein
  • allez ... geschirre ... daz zu dem kannengeßer hantwerck gehoret
    1425 SpeyerKoB. 60b
  • zwietracht, die bis anhero zu oftermalen leichtfertiglich zwischen meistern und gesellen des kannengießer handwerks zu Würzburg ... entstanden
    1542 BayrHdw. 60
  • irrungen zwischen meistern und gesellen des kannengießerhandwerks ... in unserer stadt Wirzburg
    1572 SammlVerordnWürzb. I 27
  • das zinn- und kannengieser handwerck von viel ... jahren hero seine besondere laden und jaͤhrliche zusammenkuͤnfften hat
    1724 Reyscher,Ges. XIII 1244
II in obrigkeitlichen Vorschriften und in Zunftartikeln

II 1 über unzünftige beziehungsweise ungelernte Handwerker
  • [sind] beschwerden von unseren ... meistern des kannengießer-handwerks ... angebracht worden, wie daß ... dem handwerk ... eingriffe und betruͤgereyen von den in unserm hochstift sich einschleichenden ... hausirern und stoͤhrern ... zuvoͤrderist aber von solchen vagirenden personen, so das handwerk nicht erlernet, beschehen
    1686 SammlVerordnWürzb. I 346
  • denen ... soldaten ... so in wuͤrcklichen diensten stehen, und das zinn- und kannengiesser-handwerck gelernet,aber keine eigene haͤuser haben, und die innung nicht gewonnen, sol nur erlaubet seyn, als gesellen ... zu arbeiten
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 326
II 2 über Herstellung und Kontrolle der gefertigten Kannen (Mischung, Meisterzeichen, Schau)
  • sollin alle meistere des kangießerhantwercks die misschunge also tun, mit namen zu vier phund enes ein phund blies ... und hant die meistere ... des kangießerhantwercks daz alle globet und gesworn zu halden
    1399 FrankfZftUrk. I 460
  • es sollen auch alle meister, des kannengießerhandwerks in unserm stift fuͤrterhin kein zinnwerk zeichnen, es sey dann unter zehen pfund zinn nicht mehr als ein pfund bley eingemischt, und nicht daruͤber
    1572 SammlVerordnWürzb. I 28
  • anno domini 1575 haben meyster und gesellen des kannengiesserhandewercks alhie zue Franckfurtt am Majn ... von wegen ettlicher irrungen, so sich ... in dem schawen zugetragen, wie es nun further damit gehalten werden soll, sich vereinbaret
    1587 FrankfZftUrk. II 319
  • 1591 SammlVerordnWürzb. I 40