Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kannenpreis

Kannenpreis

Preis für eine Kanne Wein
  • so bald auch in denen dortigen staͤdten [Mainz] ein gastwirth ein stuͤckfaß wein aufthut: so darf er den kannenpreis nicht setzen
    1732 Ludewig,Anzeigen I 514
unter Ausschluss der Schreibform(en):