Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kannenrüge

Kannenrüge

wohl Kontrolle über das richtige Maß der Kannen und Bestrafung für falsch befundenes
  • die kannenwroge welche mancher [Gutsherr und dgl.] ohne die geringste beimischung einer andern art von gerichtsbarkeit besitzt
    oJ. Möser/DWB. V 168