Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanonsgeld

Kanonsgeld

Abgabe für Liegenschaften
  • ist in ansehung des vorzugs dieser gefaͤlle und der dazu mitzuzaͤhlenden erbpachts- und canonsgelder die ... aus unserer holsteinischen landesregierung bekannt gemachte generale verfuͤgung zu beobachten
    1787 SystSammlSchleswH. II 1 S. 342