Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantengießer
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I
allgemein als Berufsbezeichnung
- 1320 Frankfurt am Main/Volckmann,AlteGewerbe 145
- 1462 AugsbChr. V 332
- 1462 Ruland,Handlungsb. 34
- 1495 Die Urkunden der Stadt Kaufbeuren (1955) 492
- 1504 GlückshrZürich 13
- vß Balthus kanthengiessers [Eigenname?] hauß in des kantners gäßlin ... gatt viii schilling häller [als Zins zu einer Stiftung]1505 WürtVjh. 8 (1885) 62
- H.N., kantagießer1523 AugsbChr. V 203 Anm. 1
- 1557 E. Saffert, Die älteste Bürgerliste von Schweinfurt (1961) 9
- stritt zwischen den kandengießern und ihren gesellen1578 Schoenlank,NürnbGesellenw. 395
- 1600 NArchHeidelb. 2 (1893) 63
- 1648 WürtVjh. 7 (1884) 40
- 1658 BaselRQ. I 2 S. 585 (nr. 382)
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- [aus Rechnungsauszug:] auf handtwerckhs- handels vnd arbeits leüth ... zingießer kantengießer1743/44 ThurgauBeitr. 94 (1957) 15
II
Zugehörigkeit zur Schmiedezunft
- so in der schmidzunft nie in unser statt nach irs zunftbriefs lut und sag zů dienen schuldig ... sind ... kantengiesser1467 Schaffhausen/Schanz,Gesellenverb. 204Faksimile - in Google Books
III 1
in vom Stadtrat erlassenen oder von ihm bestätigten Zunftordnungen
- [Überschrift:] kantengiesser1376 SchaffhStR. II 159Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- als wir [burgermaister vnd ... rat grosser vnnd clainer] ... der kantengiesser by vnn sez Vlme ... ain ordnung gemacht1445 WürtVjh. 7 (1884) 276
- [Abschnitt aus des fürstenthumbs Wirtemberg newe landtsordnung:] von kantengiessern1552 Reyscher,Ges. XII 194Faksimile - in Google Books
- beuelch, das dero [ordnung] durch alle kantengiesser ... gelebt1559 Reyscher,Ges. XII 309 Anm. 115Faksimile - in Google Books
- sollen die amtleuth und gericht, an denen orthen da kantengießer sitzen, diese ordnung jetzt ... und dann jaͤhrlich denselben vorlesen, und ihnen ... befehlen, dero ... puncten ... zu geleben1713 Reyscher,Ges. XIII 932Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben wir [Markgraf] ... nachfolgende ordnung fuͤrgenommen. und ist ... unser ernstlicher befelch / daß dero durch alle kantengiesser ... gaͤntzlich gelebt1715 BadLO. 183Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
III 2 a α
Pflicht der Zunftzugehörigkeit
- daß alle schmidt, kantengisser, platner, schlosser ... und dergleichen handtwerck, so alhie als meister arbeiten wöllen nit alein burger, sondern auch zunfftig werden sollen1586 FrankfZftUrk. I 476
III 2 a β
Verbot der Handwerksausübung und des Handels für auswärtige und nicht zünftige Kantengießer zum Schutz der eingesessenen Handwerker (Konkurrenzverbot)
- woͤllen ... nit zulassen ..., das die frembden, teuͤtsch oder welsch, ... in dem land ziehen, in sonderheit in den doͤrffern, sich kanten oder zinzugiessen vnderstanden, sonder das ... abgeschafft haben, ... auff das vnsere angehoͤrige vnderthonen vnd kantengiesser, durch solliche straiffer nit mehr belestiget werden1552 Reyscher,Ges. XII 225Faksimile - in Google Books
- 1564 Rummer,Pforzheim 164
- ist ... unser. ... befehl, daß ... kein einiger, ausgenommen die im lande gesessene und verburgerte, und bey der laden eingeschriebene meister ... in unserm ... hertzogthum heimlich oder oͤffentlich einiges zinn-geschirr ... es moͤgen kantengießer daselbst wohnen oder nicht, zu fertigen macht haben1687 Reyscher,Ges. XIII 659Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1713 Reyscher,Ges. XIII 945
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III 2 b α
Abschaffung von Mißbräuchen
- [aus der römisch-kayserlichen majestät ordnung und reformation guter policey, zu beförderung des gemeinen nutzens und zwar der articuln, darinnen den obrigkeiten ordnung fürzunehmen befohlen wird] daß bey etlichen handwerken / als kantengießern / tuchscherern / ..., so sie frembde gesellen grüßen, und zur arbeit anstellen, unnothwendige kosten mit dem weingang und beherbergen auffgewendt, und folgends auff die arbeit geschlagen wird1548 H. Proesler, Das gesamtdeutsche Handwerk im Spiegel der Reichsgesetzgebung von 1530 bis 1806 (Berlin 1954) 7*
III 2 b β
Versammlungsgebot zur Zeit des allgemein Zunftniedergangs
- damit ... die in denen hertzogthum gaͤntzlich zerfallene laden wiederum auffgerichtet werden moͤge, so haben sich die kantengießer ... resolvirt, alle drey jahr ... bey ansetzender 2 fl. straff, auf beschehene citation ... sich einzufinden1713 Reyscher,Ges. XIII 932Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III 3 a
über das Mischungsverhältnis des zu verarbeitenden Metalls (Pflicht zur Kenntlichmachung der Mischung; Verbot des Umgießens)
- ist darauff vnser ernnstlicher beuelch, daß dero durch alle kanntengiesser ... aller zeug, daraus inn vnnserm fürstenthumb zingeschirr ... gemacht oder gewerckt, annderßt nit gegossen, gemischt oder verarbeit werden, dann vff nachuolgennde zwen vnnderschiedliche grad, 1. ... daß vnnder neün pfund lautters zin ein pfundt pleys, 2 vnnd ... vnnder vier pfund lautters zin ein pfund pleys gemischt werdeAnfang 16. Jh. Rummer,Pforzheim 162
- die kantengiesser sollend die maßen und halben maßen ... machen nit von gmainem züg ... besunder das under nun pfunden fines oder lutern zinns nit mer dann ain pfund plyg syge und nit swacherwohl um 1528 KonstanzWirtschR. 22
- es sollen ... die kantengiesser, kein geschlagen oder erhaben werck machen, dann von lauterm zinn, ohne allen zusatz deß bleys1559 Reyscher,Ges. XII 793Faksimile - in Google Books
- soll ... ein jeder kantengiesser bey seinem ayd schuldig sein, dem jenigen, so zingeschirr vmb jhn kauffen oder tauschen will, den vnderschid deß guten vnd geringen zins anzuzeigen1559 WürtLO. 1621 S. 793Faksimile - in Google Books
- ain ieglicher kantengiesser soll schwören, was er giest ... soll er mäniglichem, so das kauft, sagen, ob es halb plei, gantz zinne, halb oder der drittheil, anzaigen, auch mäniglichen seinen gezeüg, so ime zů verwercken pracht würdet, im giessen ons verändert lassen1573 VillingenStR. 152Faksimile (ca. 141 KB)
- der kantengiesser prob betreffendt wollen wir, der rath, daß ein jeder, so solches handtwerck treiben will, geloben und schweren soll, nit mher alß ein pfundt bley under vier pfundt ziens zu mischen, und welcher solches uberfhure, der soll jedes mal auff der statt baw mit zehen gulden zur straff verfallen sein1586 FrankfZftUrk. I 484
- 1713 Reyscher,Ges. XIII 930
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- waͤre aber das zinn / so einer verarbeiten lassen wollt / an gehalt und ... unsern geordneten proben nicht gleich ... so soll der kantengiesser ... ein zusatz thun1715 BadLO. 184Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- es sollen ... die kantengiesser / kein geschlagen oder erhaben werck machen / dann von lauterm zinn / ohne allen zusatz deß bleys / und das mag man ... zeichnen mit obgemeldtem marggraͤffischen- und dem guten prob-zeichen1715 BadLO. 185Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
III 3 b
über die amtliche Schau
- vnnd sollenn inn allen stätten, da kanntengiesser seyen, durch amptleüt, burgermeister vnnd gericht etlich schawer vnnd probierer, souere mann die gehaben mag, verordnet, aber fürnemlich die schaw vnnd prob inn vnnser statt Pfortzheim angericht vnnd die verordneten schawer ... die gemachte werckh ... besichtigenAnfang 16. Jh. Rummer,Pforzheim 163
- sie [beschawer] sollen ... alle monat ainmal ... in aller kantengiesser werkstatten das zynwerkh beschawen1547 FreiburgZftO. 17Faksimile - in Google Books
- in allen staͤtten, da kantengiesser seyen, [sind] durch amptleut, burgermeister vnd gericht, etlich schawer vnd probierer ... verordnet1559 Reyscher,Ges. XII 793 [ebd. 794]Faksimile - in Google Books
- 1715 BadLO. 185
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- zu zeiten im jahr [wurde es] ... fuͤr eine nothdurft angesehen, bey den ... kandengiessern ... derselben maß, elln und gewichte, welche sie so wol in- als ausserhalb der stadt auff denen wochen- und jahrmaͤrkten gebrauchen ... besichtigung fuͤrzunehmenvor 1762 Pfalz/Wiesand 722Faksimile - in Google Books
- 1802 RepRecht X 115
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III 3 c
über die Meister-, Stadt- und Probzeichen (Beschauzeichen)
- die kantengiesser, die schlahen zwei zeichen uff das geschirrum 1500 Geiler von Kaysersberg/Schmidt,ElsWB. 187
- damit der vnderschid diser zweyer grad auch diß zingeschirr ... erkennt vnnd desto weniger betrug vnnd gefar herin gebraucht werde, so soll ein jeder kantengiesser ... ehe er die [arbeyt] fail hatt, verkaufft oder hingibt, die bezeichnen, nemlich die ... alls vonn neün pfund zin gemischt ... ist, mit dem marggrefischen probzeichen, vnnd der statt, darinnen er gesessen, vnnd seinem eignen zeichen, vnnd sonnst solche zeichen an kein werck, es hallt dann solche probAnfang 16. Jh. Rummer,Pforzheim 163
- befelhen wir [Herzog] ... das die kantengiesser ... [jeder] sein eigen zeichen, auff jedes gemacht geschirr ... schlahen woͤlle ... bei straff drei pfund heller1552 Reyscher,Ges. XII 224Faksimile - in Google Books
- solle ein jeder kantengießer, so bald er ... eine arbeit außmacht, zuvor ... er die feyl hat ... selbige bezeichnen, nemlichen die zum zehenden, mit dem wuͤrtembergischen prob-zeichen, als dreyen hirschhoͤrnern, und dann der stadt, darinnen er gesessen, und seinem aigenen zeichen1713 Reyscher,Ges. XIII 930Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll kein kantengiesser einen eychnagel in ein geschirr schlagen, es sey dann ... durch die geschworne eycher geeicht worden bey straf einer kleinen frevel1815 WirtRealIndex I 450Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- oJ. Rummer,Pforzheim 156, 171, 182
III 3 d
Bestrafung der Metallverfälschung
- [aus Hofgerichtsordnung:] 13. urthel über falschmünzer, falsch kantengiesser [oder ein Wort falschkantengießer?], metallfälscher: herr mich dünkt recht, dass der scharfrichter diesen menschen näme in hand und gewalt und ihn allda in einen kessel oder standen mit siedent wasser oder öl versiede und also ... zum tode richte ... damit niemand mehr von seiner fälschere, beschiessen und betrogen wird16. Jh. Rickenbacher,StrRSchwyz 61
- so sich befuͤndte, daß ein ... kantengießer die obgemeldten proben und ordnung nicht gehalten, und die werck, so die proben nicht hielten, bezeichnet ... also in ihrer arbeit gefahr und betrug gebraucht ... sollen der oder dieselben gnaͤdigster herrschafft zu jedem mahl zehen gulden zu straff ... haben1713 Reyscher,Ges. XIII 931Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1715 BadLO. 186
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
IV
in Lohnangaben (Macherlohn)
- ist der kantengiesser sold, von jedem zäpflin inzelöten, 3 hallerwohl um 1528 KonstanzWirtschR. 22
- W.E. kantengießer [hat] für zin an die pfeifen zu der orgel 48 fl. [verdient]1598 FreibDiözArch.3 9 (1957) 29
- dem kantengieszer sol von einem pfund zottkannen, fläschen, dellern ... macherlohn von 5 bisz in 6 cr. gegeben werden1623 Frankfurt am Main/DWB. V 175
- [aus nassau sarbrückische müntz- und tax-ordnung:] kandtengießer. von dem pfundt zollkandten und fläschen, handfässer und dergleichen zu verfertigen 5 biß in 6 kreutzer, von gemeiner arbeit 12 pfennig1623 MittSaar 9 (1909) 254
V
in Verkaufsregelungen; speziell Verkauf nach Gewicht
- es soll ... kein kantengiesser kein zingeschirr, das uͤber ein halb pfund wigt, anderst verkauffen, dann beym gewicht ... bey straff drey pfund heller1559 Reyscher,Ges. XII 794Faksimile - in Google Books
- ist den kantengiessern vergont vnd zulassen, wann sie ausserhalb der statt auf markten feil haben, das sie ire gemachte arbeit ... beim gewicht oder augenmass verkaufen ... mögen, so hoch sie können, doch das dieselb in der prob ... gemacht seye1562 FreiburgZftO. 19Faksimile - in Google Books
- die kantengiesser ... sollend jedes pfund ... geben umb 9 crützer1562 FreiburgZftO. 19Faksimile - in Google Books
- ain ieglicher kantengiesser soll schwören, was er giest ... soll er mäniglichem, so das kauft, sagen, ob es halb plei, gantz zinne, halb oder der drittheil, anzaigen1573 VillingenStR. 152Faksimile (ca. 141 KB)
- es soll ... kein kantengiesser kein zinn-geschirr / das uͤber ein halb pfund wigt / anders verkauffen / dann beym gewicht1715 BadLO. 186Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
VI
als Familienname
- G. Kantengießer1300 Freiburg im Breisgau/EtymFamNWB. II 10
- L. Kantengiesser1395 Rottenburg/SchwäbWB. IV 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [aus Bürgerbuch:] H. Kantengiesser von Erfurt1410 Frankfurter Blätter für Familien-Geschichte 4 (1911) 29
- 1536 Würzburg/BauernkriegQ. I 632
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- 1561 Maaler 241
- 1767 BremWB. II 733
- oJ. Heintze-Cascorbi,DFamN.7 216