Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantengießerordnung

Kantengießerordnung

wie Kannengießerhandwerkordnung 
  • befehlen wir [Administrator der Regierung] euch [Meister] ... daß ihr ... die in der kanten-gießerordnung enthaltene schau [der Fertigwaren] ... anrichtet
    1687 Reyscher,Ges. XIII 658
  • in der fuͤrstl. landsordnung und der darinnen enthaltener, kanten-gießerordnung ... versehen, daß in unserm vormundschafftlichen hertzogthumb kein ander zinn-geschirr, als welches die darin gesetzte proben ... halte, von den inn- und auslaͧndischen meistern kantengießerhandwercks verkauffet ... werden [soll]
    1687 Reyscher,Ges. XIII 657
  • [Überschrift:] neuvermehrte zihn- oder kantengießer-ordnung 
    1713 Reyscher,Ges. XIII 928
  • solle ... bey jedesmaliger dreyjaͤhriger zusammenkunfft ... [des] zihngießer-handwercks, diese ... von gnaͤdigster herrschafft de novo wieder confirmirte kantengießer-ordnung ... ab- und vorgelesen ... werden
    1713 Reyscher,Ges. XIII 932
  • [Überschrift:] von kantengiessern-ordnung 
    1715 BadLO. 183
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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