Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantenträger

Kantenträger

  • kanten-trager "ehemals in Ulm der Name von Amtsdienern des Steueramts, die ... bei Hochzeiten aus dem Patriziate und dem Ratsherrnstande im Namen des Magistrats den Ehrenwein in Kanten zu überbringen, auch zugegen sein mussten, wenn der Rath fürstlichen Personen durch eine Deputation Wein, Haber und Fische verehrte" 
    oJ. SchwäbWB. IV 197 [urk.?]