Kantonsabteilung
Kantonsabteilung
I
Einteilung der Helvetischen Republik in Kantone
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das gegenwärtige missverhältnis der verschiedenen cantone sowie der auf diese cantonsabtheilung gesetzten volks-stellvertretung eine neue eintheilung Helvetiens dringend erfordere1799 AktSammlHelvet. IV 1288
II
Unterbezirk eines Kantons (III)
vgl.
Kantonsgebiet
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[Überschrift:] cantonsabtheilung. der canton bleibt in die nachfolgenden fünf bezirke abgetheilt1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1530 Faksimile
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beide kantonsabtheilungen berathen, wie bisher, die instruktion für die gesandtschaften auf die tagsatzungen gemeinschaftlich1816 Unterwalden/HdbSchweizStaatsR. 26 Faksimile