Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalbeamtete

Kantonalbeamtete

wie Kantonsbeamte (I) 
  • die aufsicht und controle uͤber ihre [der Gesetze] vollziehung, und das erste repressionsrecht gegen die mit derselben beauftragten cantonalbeamteten, wenn sie diese vollziehung unterlassen, sind der obersten verwaltungsbehoͤrde jedes cantons, gemeinschaftlich mit dem regierungsstatthalter aufgetragen
    1801 Pölitz,Verf. III 145