Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalbedürfnis
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Kantonalbeamtete
Kantonalbedürfnis
- der verwaltungsrath bestimmt die cantonalbedürfnisse, erhebt die zu bestreitung derselben nöthigen auflagen1801 AktSammlHelvet. VII 578Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verrichtungen und obliegenheiten des gemeindsrathes sind folgende ... (b) er ... besorgt die vertheilung und erhebung der steuren für central-, cantonal- und gemeindsbedürfnisse1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1488Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- legt der verwaltungsrath dem cantonsrath eine raisonirte und deutliche uebersicht der cantonalbedürfnisse für das neuangegangene rechnungsjahr vor und gibt ihm den vorschlag derjenigen mittel, wie dieselben auf die wenigst drückende weise können bestritten werden1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1526Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er [verwaltungsrath] macht dem cantonsrath die vorschläge der zu deckung der cantonalbedürfnisse erforderlichen abgaben und der enthebungsart derselben1802 Zürich/AktSammlHelvet. VIII 1552Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)