Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalbedürfnis

Kantonalbedürfnis

  • der verwaltungsrath bestimmt die cantonalbedürfnisse, erhebt die zu bestreitung derselben nöthigen auflagen
    1801 AktSammlHelvet. VII 578
  • die verrichtungen und obliegenheiten des gemeindsrathes sind folgende ... (b) er ... besorgt die vertheilung und erhebung der steuren für central-, cantonal- und gemeindsbedürfnisse 
    1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1488
  • legt der verwaltungsrath dem cantonsrath eine raisonirte und deutliche uebersicht der cantonalbedürfnisse für das neuangegangene rechnungsjahr vor und gibt ihm den vorschlag derjenigen mittel, wie dieselben auf die wenigst drückende weise können bestritten werden
    1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1526
  • er [verwaltungsrath] macht dem cantonsrath die vorschläge der zu deckung der cantonalbedürfnisse erforderlichen abgaben und der enthebungsart derselben
    1802 Zürich/AktSammlHelvet. VIII 1552