Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonaleinnehmer

Kantonaleinnehmer

Steuereinnehmer in einem bestimmten Bezirk
  • die fleißigen einnehmer faͤnden ein sicheres fortruͤcken und gewaͤnnen die aussicht, kantonal- oder bezirks-einnehmer zu werden
    StatJbRhHessen 1824 S. 177