Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalgesetz

Kantonalgesetz

von der kantonalen Gesetzgebungskörperschaft erlassen

I Entwurf, Vorschläge und Annahme
  • er [verwaltungsrath] entwirft die cantonalgesetze und verordnungen, die demnach [!] der cantonsrath gutheißt oder verwirft
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1532
  • der landrath genehmigt oder verwirft die ihm vom verwaltungsrathe mitgetheilten vorschläge zu cantonalgesetzen 
    1801 AktSammlHelvet. VII 1539
  • 1801 AktSammlHelvet. VII 1545
  • er [verwaltungsrath] ... macht vorschläge zu cantonal-gesetzen und legt dieselben dem cantonsrath zur annahme oder verwerfung vor
    1801 Zürich/AktSammlHelvet. VII 1598
II sachlicher Geltungsbereich
  • die verrichtungen dieser behörde [gemeindsbezirksrath] und ihre organisation werden durch ein cantonalgesetz umständlicher entwickelt werden
    1801 AktSammlHelvet. VII 1543
  • die organisation der gemeindsverwaltungen wird durch ein besonderes cantonalgesetz näher bestimmt werden
    1801 AktSammlHelvet. VII 1543
  • das ehepaar den durch die kantonal-gesetze auf unregelmäßige ehe-einsegnungen festgesetzten strafen [unterliegt]
    1818 HdbSchweizStaatsR. 143
  • straffälle [werden] ... nach den für die grenzzölle bestehenden kantonal-gesetzen ... beurtheilt
    1819 HdbSchweizStaatsR. 150
  • jedem landmann steht es frei, an dieser [monatlichen] versammlung [der Bezirksgemeinde] alles ... vorzubringen ..., was er zur erzweckung und förderung des allgemeinen besten für nützlich und zweckmäßig erachtet, insofern es nicht den bestimmungen der von sämmtlichen bezirken angenommenen verfassung oder einem bestehenden kantonal-gesetz oder verordnung zuwider läuft
    1832 Schwyz/SchweizKantonVerf. I 114
III Vollzug
  • er [verwaltungsrath] macht [!] die zu(r) vollziehung der allgemeinen sowohl als (der) cantonal-gesetze nothwendigen verordnungen
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1541
  • der gr. rath übt die oberaufsicht ... über vollziehung der kantonal-gesetze und verordnungen ... aus
    1832 Schwyz/SchweizKantonVerf. I 105
IV Eid auf die Kantonsgesetze 
  • diese vorstände [kirchenvorstände der Reformierten] ... legen, nebst dem pfarrer, vor dem versammelten staatsrathe in die hände dessen vorstandes, das handgelübde der treue und des gehorsams gegen die regierung und ... die ... cantonalgesetze [ab]
    AllgKirchZtg. 6 (1827) 333
unter Ausschluss der Schreibform(en):