Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalkosten
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Kantonaleinnehmer
Kantonaleinrichtung
Kantonaleinteilung
Kantonalentwurf
Kantonalerziehungsanstalt
Kantonalgebäude
Kantonalgesetz
Kantonalgewalt
Kantonalgrenzzollstätte
Kantonalgut
Kantonalkosten
I
- die reichsadeligen unterthanen werden ... nicht mehr steuerfrei seyn, der reichsadel spricht hierunter kein recht an, sondern uͤberlaͤßt die deßfallsige bestimmung lediglich der höchsten gewalt des teutschen staatenvereins mit dem ... wunsch ..., daß die steueranlagen und die sogenannte steuerrenovatur unter seiner normirung oder wenigstens mitwirkung, so wie die erhebung durch seine behoͤrden geschehen moͤge, und ihm uͤberhaupt das subcollectationsrecht zukomme, um seine cantonalkosten zu decken1814 AktWienKongr. I 3 S. 120
II
- die departemental-, distrikts- und kantonalkosten werden von dem 1. januar dieses jahres an von dem öffentlichen schatze getragen1810 Thimme,Hannover II 586