Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalobrigkeit

Kantonalobrigkeit

wie Kantonobrigkeit 
  • in ansehung der gewerbspolizei fühlte die commission das bedürfnis weiserer und mehr auf das verschiedene locale berechneter verordnungen. sollen diese verordnungen von der competenz der cantonalobrigkeit sein, so ist der senat ersucht, hierüber in dem entwurfe der commission einen besondern artikel beizusetzen
    1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 952