Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalrechnung

Kantonalrechnung

Rechnungslegung über einen Kantonshaushalt
  • er [Kleiner Rat] ... führt die aufsicht über die ihm untergeordneten beamten und verwalter, genehmigt oder berichtigt ihre rechnungen und bringt dieselbe(n) in die allgemeine cantonalrechnung ein
    1801 Basel/AktSammlHelvet. VII 1456
  • der caissier [des verwaltungsrathes] führt ... die controle über die gelder der cantonscassa und legt dieselbe der allgemeinen cantonalrechnung bei
    1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1525
unter Ausschluss der Schreibform(en):