Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonaltagsatzung

Kantonaltagsatzung

obere Verwaltungsbehörde und Gesetzgebungsorgan; Versammlung der nach dem Verhältnis der Bevölkerung gewählten Deputierten (häufige Bezeichnung Kantonsdeputierte, Kantonsrepräsentanten) eines Kantons (III), für die häufiger der Ausdruck Kantonstagsatzung gebraucht wurde (s. dort)

I zum Begriff
  • die cantonaltagsatzungen ... sind die eigentlichen repräsentanten ihres cantons, und jede andere wortführung im namen des volks ist vor den augen des gesetzes eine strafbare anmaßung
    1802 Aargau/AktSammlHelvet. VII 781
II allgemein
  • neben diesen autoritäten in den cantonen stehen nun in jedem derselben die cantonaltagsatzungen da. zwar sind sie nicht vereinigt; aber ihr gewicht auf das volk scheint entschieden, und die zerstreuung ihrer glieder gibt ihnen nur einen ausgedehnteren wirkungskreis. sie sind eifersüchtig auf die ihnen ... zugestandenen rechte, hängen mit wohlgefallen an ihren werken und sehen mit ungeduld ... auf die allgemeine tagsatzung. von ihrer einigkeit ... und von dem weisen, mäßigen, aber schnellen gang ihrer arbeit hängt höchst wahrscheinlich die ruhe des landes ab
    1801 AktSammlHelvet. VII 574
  • die cantonaltagsatzung wünscht ... dass, sowie sie die aufstellung einer besondern behörde zur erhaltung der cantonalverfassung für nöthig hielt, auch eine ähnliche behörde zur erhaltung der centralverfassung errichtet werde
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1550
  • erklärung an general N., von dem deputierten der cantonaltagsatzung in Uri. bürger general und minister! auf ihre anweisung ... bin ich entschlossen, die deputatschaft an den ersten consul der franz. republik im namen der cantonal-tagsatzung von Uri zu übernehmen, um demselben die in auftrag habende(n) bemerkungen über unsere lage und unser bedürfnis ... vorzueröffnen. nur dann wenn gesundheitsumstände oder allzu dringende handlungsgeschäfte mich zurückhalten sollten, behalte ich mir vor, von der mir ertheilten erlaubnis unserer cantonal-tagsatzung gebrauch zu machen und meine vollmacht einem andern zu übertragen
    1802 AktSammlHelvet. IX 505
  • da sowohl die innere lage der republik als die äußern verhältnisse des staates in dem jetzigen zeitpunkt keine zusammenberufung einer allgemeinen helvetischen tagsatzung zur sanction der staatsverfassung gestatten, so erfordert diegemeine wohlfahrt, diese sanction(den) cantonaltagsatzungen zu übertragen
    1802 AktSammlHelvet. VII 1060
III Mitglieder

III 1 allgemein
  • [Titel einer Druckschrift:] verzeichnis der deputirten zu den cantonal-tagsatzungen und der mitglieder der allgemeinen helvetischen tagsatzung, nach der neuen ordnung der cantone
    1801 AktSammlHelvet. VII 544 Anm. **
III 2 Bestimmung durch Wahl
  • die glieder der beiden cantonaltagsatzungen [sind] bereits vor geraumer zeit gewählt worden
    1802 Basel/AktSammlHelvet. IX 471
III 3 Vereidigung
  • gegründet auf die verschiedenheit der vorliegenden verfassungsentwürfe, auf den widerspruch in welchem das gesetz v. 2. juli 1801 gegen den verfassungsentwurf stehet, auf die unmöglichkeit einen eid wie derjenige ist der der cantonaltagsatzung vorgeschrieben werden will zu schwören, der nicht nur dem constitutionsentwurf fremd, sondern ... widersprechend ist, truge die minderheit der gestrigen versammlung darauf an, dass hierüber bei den behörden die geziemende vorstellung ... gemacht werden solle
    1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 293
  • einstweilen meinem statthalter in Altorf ... den ... befehl ertheilt, die cantonaltagsatzung ... aufzuheben, falls die vorgeschriebene eidesleistung von einem deputierten verweigert werden sollte
    1801 AktSammlHelvet. VII 313
IV
Aufgabenbereich
  • werden die bevorstehenden cantonal-tagsatzungen ... eines ihrer ersten augenmerke darauf richten, dass die wirklich bestehenden gymnasien und schulen jedes cantons ... keinen noch größern schaden nehmen
    1801 AktSammlHelvet. VII 208
  • bürger deputirte! ... euch ... hat unsere cantonal-tagsatzung durch freie wahl ihr zutrauen geschenkt; euch steht es also zu, den allgemeinen verfassungsentwurf Helvetiens gemeinschaftlich mit den übrigen mitgliedern der tagsatzung in ... berathung zu ziehen, solchen anzunehmen, zu verwerfen oder zu modificiren
    1801 Luzern/AktSammlHelvet. VII 470
  • das bisherige einkommen der pfarrer, welches zur bestreitung der von der cantonaltagsatzung festgesetzten und von dem cantonsrathe zu vertheilenden entschädnisse nicht verwendet wird, soll zum unterhalt der armen- und schulanstalten bestimmt sein
    1801 Luzern/AktSammlHelvet. VII 1497
  • die cantonaltagsatzung ... beschließt eine verwaltungsweise fuͤr den canton, bestimmt die beschaffenheit der behoͤrden, ihre competenz, ihre verhaͤltnisse unter einander, die zahl und die indemnitaͤten der beamten, endlich die weise der wahl der cantonsrepraͤsentanten bei der helvetischen tagsatzung
    1801 Pölitz,Verf. III 138
  • sie [gemeind(s)versammlungen] geben einen einfachen vorschlag zu den stellen welche von der cantonaltagsatzung laut 60 (64!) gewählt (besetzt) werden
    1802 Zug/AktSammlHelvet. VIII 1540
unter Ausschluss der Schreibform(en):