Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalunternehmung

Kantonalunternehmung

für Rechnung eines Kantons (III) auszuführendes Bauprojekt
  • bei der leitung des straßen- und brückenbaues, insoweit er von allgemeinem nutzen ist, hat die constitution unbestimmt gelassen, ob sich dieselbe von seite der centralbehörden blos auf die anordnung beschränken, und die bestreitung der unkosten jedem cantone in seinem unfange oder aber der nation zur last fallen soll; im letztern falle müßten die grenzen zwischen den national- und cantonal-unternehmungen dieser art scharf genug gezogen werden, um in der ausführung keiner begünstigung raum zu lassen
    1802 AktSammlHelvet. VIII 426