Kantonalverfassungskommission
Kantonalverfassungskommission
zur Ausarbeitung einer Kantonalverfassung (II) berufenes Gremium
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durch die im decret v. 26. februar vorgezeichnete wahlart in bezug auf die cantons-tagsatzungen und cantonalverfassungs-commissionen die volks-souveränität ganz zum schattenbilde gemacht und dem senat (ein) allzu bedenkliche(r) einfluss in die den bedürfnissen der cantone anzupassende(n) organisationen eingeräumt worden [sind]1802 Sankt Gallen/AktSammlHelvet. VII 1222 Faksimile