Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalverfügung

Kantonalverfügung

wie Kantonalverordnung 
  • jede weigerung vor dem friedensrichter zu erscheinen, sowie die nachläßigkeit des friedensrichters selbst soll mit einer strafe belegt werden, welche eine cantonalverfügung bestimmen wird
    1802 Aargau/AktSammlHelvet. VIII 1466
  • [die] heimathlosen ... sollen demjenigen kanton angehören, in welchem sie seit anfang ... 1803 sich am längsten aufgehalten haben, wobei die kantonal-verfügungen über die rechte und genüsse desselben gleichmässig vorbehalten bleiben
    1819 HdbSchweizStaatsR. 169