Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonalverwaltung

Kantonalverwaltung

wie Kantonsverwaltung (I), das als Wort häufiger gebraucht wurde
  • er [verwaltungsrath] schlägt dem volksrath die erforderlichen cantonsverordnungen über die durch die constitution der cantonalverwaltung zukommenden gegenstände in vollständiger abfassung vor
    1801 Aargau-Baden/AktSammlHelvet. VII 1433
  • er [cantonsrath] bestimmt die bedürfnisse der cantonalververwaltung und weiset die hilfsquellen an, woraus selbige ... bestritten werden sollen
    1801 Graubünden/AktSammlHelvet. VII 1484
  • sie [tagsatzung] beeidiget im namen des cantons die mitglieder der cantonalverwaltung und der gerichte
    1802 Zug/AktSammlHelvet. VIII 1548
  • die stelle eines mitgliedes des kl. rathes ist mit bekleidung eines richterlichen amtes, oder einer mit rechnungsstellung verbundenen kantonalverwaltung unverträglich
    1831 Schaffhausen/SchweizKantonVerf. I 205
  • für die liquidation der konkursmassen hat der präsident eines jeden bezirksgerichtes auf ähnliche weise, wie für alle öffentliche kantonalverwaltungen, bürgschaft zu leisten
    1831 Schaffhausen/SchweizKantonVerf. I 212
unter Ausschluss der Schreibform(en):