Kantonalwaldung
Kantonalwaldung
Wald im Eigentum eines Kantons (III)
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da ihm [verwaltungsrath] die verwaltung der cantonalwaldungen zukommt, so wird er zu derselben besorgung besondere anstalten treffen1801 Bern/AktSammlHelvet. VII 1461 Faksimile
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die commission der finanzen ... wird sich beschäftigen mit: ... 4) der verordnung und gesetzvorschlag über die sönderung von national- und cantonalwaldungen1802 AktSammlHelvet. VIII 424 Faksimile
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in rücksicht des staatseigenthums sind einige wichtige punkte dem gesetze auszumachen überlassen worden, namentlich die bestimmung der grundsätze nach denen die sönderung von national- und cantonal-waldungen geschehen soll1802 AktSammlHelvet. VIII 427 Faksimile
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der verwaltungsrath besorgt die innere verwaltung des cantons. unter seiner besondern aufsicht ... [stehen] die cantonal-, gemeinds- und particularwaldungen1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1525 Faksimile