Kantonalzehnt
Kantonalzehnt
an einen beziehungsweise in einem Kanton (III) zu leistende Abgabe
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zur bestreitung der ausgaben [der Kantonalausgaben (I)] ... soll der ertrag der domainen, so wie jener der cantonalzehnten und bodenzinse, besonders angewiesen seyn1802 Pölitz,Verf. III 149 Faksimile