Kantonsappellationsgericht
Kantonsappellationsgericht
zweitinstanzliches Gericht eines Kantons (III)
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die verfassung stellt ein kantons-appellationsgericht für zivilstreitigkeiten, aus neun mitgliedern bestehend, auf; diese werden von der versammlung der abstimmenden mitglieder des großen raths zu gleichen sätzen aus jedem bunde erwählt1802 Graubünden/HdbSchweizStaatsR. 388 Faksimile