Kantonsauflage
Kantonsauflage
wie Kantonalauflage
-
das vermögen der armen, kirchen und schulen ist von staats und cantonsauflagen frei, wie auch jenes der pfründe(n)1801 Wallis/AktSammlHelvet. VII 1583 Faksimile
-
alle cantonsauflagen sind nur für ein jahr gültig und dürfen ohne eine neue verfügung des cantonsraths nicht wieder bezogen werden1802 Luzern/AktSammlHelvet. VIII 1508 Faksimile