Kantonsbediente
Kantonsbediente
hier: rechtsgelehrter Bediensteter eines Kantons (I)
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daß ... die ritterschaft ... schon vor 1560 ihre eigene gemeinschafftliche rechtsgelehrte rittercrays- und cantons-bediente gehabt habe1775 Moser,Beitr. 246 Faksimile