Kantonsdiener
Kantonsdiener
Bediensteter in einem Kanton (IV)
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saͤmmtliche uͤbrige stimmen vereinigten sich ... zu dem beschlusse: daß der großherzoglich-hessische und herzoglich-nassauische herr bundesgesandte ersucht werden, bei ihren hoͤchsten hoͤfen anzutragen, den durch zuruͤckhaltung des von Sch'schen pensionsratums, zur bildung eines entschaͤdigungsfonds fuͤr die in großherzoglichen diensten befindlichen cantonsdiener, entstandenen differenzen abzuhelfen1819 ProtBundesversamml. VIII 63