Kantonsgeistlichkeit
Kantonsgeistlichkeit
zu Kantongeistliche
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alle ehescheidungsbegehren müssen in erster instanz durch eine commission beurtheilt werden, welche aus drei vom cantonsgericht dazu ernannten cantonsrichtern und aus zwei ebenfalls vom cantonsgericht gewählten bezirksrichtern ... besteht. dieser commission wohnt ein ebenfalls vom cantonsgericht zu ernennendes mitglied der cantonsgeistlichkeit mit berathender stimme bei1802 Zürich/AktSammlHelvet. VIII 1555 Faksimile