Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonkreis

Kantonkreis

Unterbezirk eines Kantons (II) 
  • wenn aber die canton-kreise nicht so viel taugliche pferde enthalten, als der bedarf des canton-regiments erfordert, so soll das fehlende oder erforderliche quantum aus den benachbarten kreisen ... angewiesen werden
    1789 NCCPruss. VIII 2442