Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonrevisionsjahr

Kantonrevisionsjahr

Zeitabschnitt, für den die Registrierung der personellen Veränderungen in einem Kanton (II) durchzuführen ist
  • die prediger ... sollen der cantons-revisionscommission jaͤhrlich am gestellungstage der cantonpflichtigen ... ein vollstaͤndiges verzeichniß der im abgewichenen cantonrevisionsjahre in ihrem kirchsprengel gebohrenen und verstorbenen maͤnnlichen geschlechts, einreichen
    1792 NCCPruss. IX 809