Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsappellationsgericht

Kantonsappellationsgericht

zweitinstanzliches Gericht eines Kantons (III) 
  • die verfassung stellt ein kantons-appellationsgericht für zivilstreitigkeiten, aus neun mitgliedern bestehend, auf; diese werden von der versammlung der abstimmenden mitglieder des großen raths zu gleichen sätzen aus jedem bunde erwählt
    1802 Graubünden/HdbSchweizStaatsR. 388