Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanton(s)beamte
Artikel davor:
Kantonsanstalt
Kantonsanteil
Kantonsappellationsgericht
Kantonsarzt
Kantonsauflage
Kantonsaufnahme
Kantonsausgabe
Kantonausnahme
Kantonsausschuß
Kantonsausweis
Kanton(s)beamte
I
bdv.:
Kantonalbeamte
vgl.
Kantonalbeamtete,
Kantonalstelle,
Kantonsammann,
Kantonsbeamtete,
Kantonsbehörde (C),
Kantonsbezirksstelle,
Kantonseinnehmer (I),
Kantonsgerichtspräsident,
Kantonsgerichtsschreiber,
Kantonslandammann,
Kantonsläufer,
Kantonsobrigkeit,
Kantonsobrigkeit,
Kantonsrat (B),
Kantonsratsglied,
Kantonsratschreiber,
Kantonsrichter (I),
Kantonsrichterstelle,
Kantonssäckelmeister,
Kantonsschreiber,
Kantonsstatthalter,
Kantonsunterstatthalter,
Kantonsverwalter,
Kantonsvorsteher,
Kantonsweibel
zu
Kanton (III)
- er [der ausschuß des landraths] beobachtet die sämtlichen cantonsbeamten1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1540Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der artikel der die sorge für die öffentliche sicherheit der centralregierung zuschreibt setzt voraus, dass die sicherheits- und criminalpolizei im namen und unter dem unmittelbaren einflusse derselben ausgeübt werde. es ist demnach zu bestimmen, ob dies durch eigne und unabhängig von den cantonsbehörden aufgestellte beamte geschehen, und in welches verhältnis dieselben gegen die letztern und besonders gegen die criminalgerichte gesetzt, oder ob eigentliche und ohnedies vorhandene cantonsbeamte, und welche, damit beauftragt werden sollen1802 AktSammlHelvet. VII 426Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um in das cantonsgericht gewählt zu werden, muß der vorzuschlagende ... 3) zwei jahre lang in einer richterlichen behörde des cantons angestellt oder central-, cantons- oder bezirks-beamter gewesen sein oder einen in das rechtsfach einschlagenden beruf ebenfalls zwei jahre lang ausgeübt haben1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Überschrift:] eid der cantonsbeamten1802 AktSammlHelvet. VIII 1495Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder kantonsbeamte ist für seine amtlichen verrichtungen dem kantonsrathe verantwortlich1814 Zug/HdbSchweizStaatsR. 286Faksimile (ca. 388 KB)
- die wahl der kantons- und bezirksbeamten kann nicht auf lebenslängliche dauer geschehen1832 Schwyz/SchweizKantonVerf. I 96
II
- ich [ober-präsident] habe ... das hiesige intell. comtoir angewiesen, die fuͤr jede buͤrgermeisterei erforderlichen exemplarien [des amtsblatts] unmittelbar resp. an die herren stadt-directoren und kanton-beamte zu befoͤrdernAmtsBlWestf. 1 (1816) 113Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- den herren kanton beamten und buͤrgermeistern empfehle ich [ober-praͤsident] ... fuͤr die ausfuͤhrung dieser bestimmung zu sorgen, und ... die gelder durch den gemeinde-empfaͤnger des hauptorts des kantons oder der buͤrgermeisterei einziehen ... zu lassenAmtsBlWestf. 1 (1816) 329Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- die prediger sind 3) angewiesen, vor dem 15. januar eines jeden jahres einen auszug aus dem kirchenbuche üher alle im abgelaufenen jahre vorgekommenen geburten, todesfälle und heirathen den cantonsbeamten zu übersenden1821 Ledderhose,HessKR. 333Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)