Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanton(s)beamte

Kanton(s)beamte


I
  • er [der ausschuß des landraths] beobachtet die sämtlichen cantonsbeamten 
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1540
  • der artikel der die sorge für die öffentliche sicherheit der centralregierung zuschreibt setzt voraus, dass die sicherheits- und criminalpolizei im namen und unter dem unmittelbaren einflusse derselben ausgeübt werde. es ist demnach zu bestimmen, ob dies durch eigne und unabhängig von den cantonsbehörden aufgestellte beamte geschehen, und in welches verhältnis dieselben gegen die letztern und besonders gegen die criminalgerichte gesetzt, oder ob eigentliche und ohnedies vorhandene cantonsbeamte, und welche, damit beauftragt werden sollen
    1802 AktSammlHelvet. VII 426
  • um in das cantonsgericht gewählt zu werden, muß der vorzuschlagende ... 3) zwei jahre lang in einer richterlichen behörde des cantons angestellt oder central-, cantons- oder bezirks-beamter gewesen sein oder einen in das rechtsfach einschlagenden beruf ebenfalls zwei jahre lang ausgeübt haben
    1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1492
  • [Überschrift:] eid der cantonsbeamten 
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1495
  • jeder kantonsbeamte ist für seine amtlichen verrichtungen dem kantonsrathe verantwortlich
    1814 Zug/HdbSchweizStaatsR. 286
  • die wahl der kantons- und bezirksbeamten kann nicht auf lebenslängliche dauer geschehen
    1832 Schwyz/SchweizKantonVerf. I 96
II
  • ich [ober-präsident] habe ... das hiesige intell. comtoir angewiesen, die fuͤr jede buͤrgermeisterei erforderlichen exemplarien [des amtsblatts] unmittelbar resp. an die herren stadt-directoren und kanton-beamte zu befoͤrdern
    AmtsBlWestf. 1 (1816) 113
  • den herren kanton beamten und buͤrgermeistern empfehle ich [ober-praͤsident] ... fuͤr die ausfuͤhrung dieser bestimmung zu sorgen, und ... die gelder durch den gemeinde-empfaͤnger des hauptorts des kantons oder der buͤrgermeisterei einziehen ... zu lassen
    AmtsBlWestf. 1 (1816) 329
  • die prediger sind 3) angewiesen, vor dem 15. januar eines jeden jahres einen auszug aus dem kirchenbuche üher alle im abgelaufenen jahre vorgekommenen geburten, todesfälle und heirathen den cantonsbeamten zu übersenden
    1821 Ledderhose,HessKR. 333