Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanton(s)einrichtung

Kanton(s)einrichtung


I Einteilung des Landes in Bezirke (Kantone II) zur Erfassung der Militärpflichtigen (ausgenommen bestimmte Provinzen und Städte gegen Bezahlung von Ablösegeldern) beziehungsweise deren Verwaltung; über die Dauer vgl. Kanton (II) Sp. 1132

I 1 in Preußen
  • das ganze bekam den namen kantoneinrichtung und ... 1733 erschien das erste, nie gedruckte canton-reglement
    1788 v.Frauenholz,Heerw. IV 76
  • provinzen, welche von der cantoneinrichtung eximiret sind
    1789 NCCPruss. VIII 2443
  • in absicht der cantons-einrichtung in Suͤdpreußen ... gewisse allgemeine grundsaͤtze zu bestimmen
    1797 Rabe,PreußG. IV 75
  • in dem ganzen zeitraum von 1763 bis zum eintritt des großen koͤnigs [1786] haben vorzuͤglich folgende vorschriften auf die cantonseinrichtung bezug gehabt
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 41
  • die canton einrichtungen in Westphalen schwierig auszuführen
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 439
  • prüfung wegen einführung der canton-einrichtungen in den bisher conscriptionsfreyen districten
    1803 Münster/Botzenhart,Frhr.v.Stein I 509
  • kantoneinrichtung setzt abgrenzung, verbindlichkeiten gegen ein bestimmtes corps voraus
    1809 HistZ. 61 (1889) 104
  • übersicht der geschichte der kantoneinrichtung im preußischen staate
    1810 Scharnhorst/HistZ. 69 (1892) 457
I 2
  • "Verordnung vom 23. März 1804, die miliz-pflichtigkeit und cantonseinrichtung betreffend"
    Wohlfeil,Heer 72
  • die bisherige cantons-einrichtung zum vortheil der unterthanen ganz aufhoͤrt
    1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. 108
I 3 in Baden
  • der unterm 23. anni cur. uͤber die milizpflichtigkeit und cantonseinrichtung erlassenen verordnung
    1804 SammlBadStBl. III 489
  • die kantons-einrichtung betreffend soll ... die ... eintheilung des landes in regiments-kantons in so weit ruhen, als sie eine freie auswahl der militaͤrischen kantons-vorgesetzten, zu ergaͤnzung ihrer mannschaft zur folge hatte
    1808 BadKriegspflicht. 14
II 1 Organisation, Verfassung eines Kantons 
  • sollte auch in der folge unser ... schon in seinen alten grenzen verstümmelte(r) canton [Uri] unter dem einzigen titel einer ... sich wieder ereignenden eidesweigerung von den rechten, einen deputirten auf die allgemeine tagsatzung zu senden und einen entwurf zur cantonseinrichtung zu machen, durch die dermaligen machtsteller (?) ausgeschlossen werden, so protestiren wir [Kantonstagsatzung] auf diesen fall und von heute an ... gegen eine solche verfügung im namen unsers cantons
    1801 AktSammlHelvet. VII 322
  • obgleich es keineswegs in den absichten der regierung liegt, mehr[ere] gleichförmigkeit in die cantonal-organisation zu bringen, als die rücksicht auf wirkliche und nicht blos zum vorwande gebrauchte localverhältnisse zulässt, so gibt es dennoch gewisse allgemeine und von aller örtlichen verschiedenheit unabhängige erfordernisse einer guten cantons-einrichtung, auf welche die commissionen nothwendig müssen aufmerksam gemacht werden
    1802 AktSammlHelvet. VIII 674
  • dem in eurer sitzung v. 10. genommenen beschluss gemäß hat eure commission der innern angelegenheiten den entwurf zu einer cantonalorganisation für Lucern nochmals untersucht. wenn nun gleich derselbe die wesentlichen grundlagen hat, auf welche zufolge der den[en] commissionen gegebenen anleitung die cantonseinrichtungen formirt werden sollten, so konnten dennoch namhafte mängel desselben [!] der commission ... nicht entgehen
    1802 AktSammlHelvet. VIII 949
  • [es] schienen sich die gemüther zu einer verfassung vereinigt zu haben, welche den besondern cantonseinrichtungen allen raum gestattete
    1802 AktSammlHelvet. VIII 1324
II 2 Behörde, Kantonalanstalt 
  • [Überschrift aus dem Entwurf einer Kantonsverfassung:] cantonseinrichtung 
    1801 Unterwalden/AktSammlHelvet. VII 1563