Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgegend

Kantonsgegend

Gebietsteil eines Kantons (III) 
  • [Präsidium (des Kirchenrats): entweder der Präsident des allgemeinen Kirchenrates, wenn evangelischer Konfession, oder einer der drei Dekane in einem gesetzlich geordneten Turnus, damit] sich keine kantonsgegend in ihren rechten [benachteiligt fühle]
    1802 ThurgauBeitr. 91 (1954) 110