Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgrundgesetz

Kantonsgrundgesetz

verfassungsänderndes Gesetz
  • vereinigt ... der abänderungsvorschlag [zur bestehenden Verfassung] eine mehrheit von zwei drittheilen dieser einzuholenden collectivstimmen, so wird derselbe zum cantonsgrundgesetze, wird als solches von dem verwaltungsrathe proclamirt, der centralregierung eingesend(e)t und steht wie die verfassung unter der allgemeinen garantie der republik
    1802 Bern/AktSammlHelvet. VIII 1495