Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsmilitärgericht

Kantonsmilitärgericht

  • zur letztinstanzlichen beurtheilung schwerer militärvergehen wird ein kontonsmilitärgericht [!] aufgestellt, bestehend aus neun mitgliedern, offizieren, unteroffizieren und gemeinen, und vier suppleanten nach der gleichen abstufung nebst einem berichterstatter
    1831 Sankt Gallen/SchweizKantonVerf. I 250
  • das kantonsmilitärgericht [wird] vom gr. rath gewählt
    1831 SchweizKantonVerf. I 253
  • die mitglieder des kantonsmilitärgerichts [bleiben] ... zwei jahre
    1831 SchweizKantonVerf. I 254
  • das kantonsmilitärgericht leisten dem gr. rathe den eid für getreue pflichterfüllung
    1831 SchweizKantonVerf. I 259