Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsmitbürger

Kantonsmitbürger

wie Kantonbürger 
vgl. Mitbürger
  • drei vier(t)theile der tagsatzung billigten die getroffenen wahlen mit der überwiegenden mehrzahl der cantons-mitbürger 
    1801 AktSammlHelvet. VII 305
  • [aus einer Erklärung im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine Verfassung:] gegen alle diese und ähnliche verfassungsgrundsätze und (die) darauf gegründete verfassung selbst, die von dem größten theil der helvetischen tagsatzung entweder schon angenommen worden, oder deren annahme noch zu erwarten steht, müssen die endsunterzeichneten sich namens ihrer constituenten und cantons-mitbürger bestimmt verwahren
    1801 AktSammlHelvet. VII 589
  • die fränkischen truppen sollen bald Helvetien verlassen ... dadurch findet sich ein von meinen cantons-mitbürgern längst genährter wunsch zu ihrer freude erfüllt
    1802 AktSammlHelvet. VII 387