Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsmitglied

Kantonsmitglied

Angehöriger der Reichsritterschaft in einem Kanton (I) 
  • die ortsvorstände ... das, was allen cantonsmitgliedern zu wissen nöthig ist [ausschreiben]
    1788 Kerner,RRittersch. II 143
  • ist ihres [der secretarien] amts, verzeichnisse über die cantonsmitglieder ... zu führen
    1788 Kerner,RRittersch. II 319
  • der receß ... von sämtlich anwesenden direktorial- und andern cantons-mitgliedern unterschrieben ... zu werden pfleget
    1789 Mader,ReichsrMag. XI 37
  • haben ... die ritter-orts-direktorien die verbindlichkeit auf sich ... kaiserliche edikten, patenten und verordnungen, ihren cantons mitgliedern ... bekannt zu machen
    1789 Mader,ReichsrMag. XI 148 [ebd.ö.]
  • sie [Angehörige des Ritterkreisdirektoriums] ... werden von den cantonsmitgliedern gewählt
    1804 Gönner,StaatsR. 414 [zur Sache ebd. 410ff.]