Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonspflicht

Kantonspflicht

Militärpflicht der wehrfähigen Untertanen
bdv.: Kantonszwang
  • eximieren ... von der cantons-pflicht 
    1792 NCCPruss. IX 779 [uö.]
  • in ruͤcksicht der zeitpachtguͤter wird den soͤhnen der paͤchter die enrollementsfreiheit nicht zugesichert, ja letztere treten selbst in die cantonspflicht zuruͤck, sobald sie die pachtguͤter verlassen
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 71
  • ein erbpaͤchter, welcher das gut verkauft, und noch diensttauglich ist, tritt in die cantonspflicht zuruͤck
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 71
  • die cantonspflicht ist folge der geburt auf einer cantonspflichtigen feuerstelle
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 82
  • die cantonspflicht der findelkinder richtet sich, im fall die eltern unbekannt bleiben, nach dem ort, wo sie aufgefunden sind
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 82
  • in mehreren gegenden war der mißbrauch eingeschlichen, daß der feldwebel ... gegen eine erkenntlichkeit den wohlhabenden bei der geburt eines sohnes die rothe binde zum zeichen der cantons-pflicht brachte
    1798 Preußen/v.Frauenholz,Heerw. IV 115
  • wird durch die vereinigung des linken rheinufers mit der französischen republik und den ... zustand der dinge in Holland die einführung der canton-pflicht in den angrenzenden werbefreyen provinzen erleichtert
    1804 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 518
  • cantonspflicht, freiheit der cleve, meurs und märkischen unterthanen, von ders.
    1826 Scotti,Cleve V 30
unter Ausschluss der Schreibform(en):