Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kantonspflichtig

kantonspflichtig

militärpflichtig

I in Preußen
  • der cantonspflichtige theil der grafschaft Marck
    1788 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 152
  • daß bey der diesjaͤhrigen und den kuͤnftigen canton-revisionen sich alle junge mannschaft, sie mag cantonspflichtig seyn oder nicht ... persoͤnlich gestellen soll
    1788 NCCPruss. VIII 2279
  • zufolge einer koͤnigl. cabinets-ordre ... darf kein cantonpflichtiger junger mann auf einer universitaͤt angenommen werden, wenn er nicht ... ausdruͤckliche erlaubniß dazu erhalten hat
    1791 Scotti,Cleve IV 2368
  • in ansehung des nachweises der von dem regimente erhaltenen entlassung, welchen jeder cantonpflichtige gutserbe vor uebernehmung der stelle beibringen muß, hat es bey den cantonverfassungen sein bewenden
    1794 PreußALR. II 7 § 286
  • wenn die eltern cantonpflichtiger schon eingezogener oder noch einzuberufender soͤhne alle ihre besitzungen verkaufen ... soll das gericht eine solche veraͤußerung der canton-revision-commission anzeigen
    1795 Scotti,Cleve IV 2419
  • muß ... derselben [cantonscommission] ... die anstellung eines cantonpflichtigen subjekts als lehrling bekannt gemacht werden
    1798 IserlohnUB. 360
  • wenn ein auslaͤnder, dem die freiheit [von der cantonspflicht] seiner ersten generation im lande nach obiger vorschrift zukommt, das bedungene etablissement verlaͤßt, auf eine cantonspflichtige stette zieht, und daselbst soͤhne erzeugt [genießt er bestimmte Vorteile nicht]
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 53
  • die zuͤnfte in solchen freien [werbefreien] bezirken duͤrfen nicht einmal cantonspflichtigen handwerksburschen arbeit geben, ohne davon der ortsobrigkeit vorher anzeige zu thun
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 75 [uö.]
  • die justizbehoͤrden ... werden beauftragt, die saͤmmtlichen pfarrer der grafschaft Marck anzuweisen, daß sie die fundamental-aufnahme-tabellen aller cantonpflichtigen subjekte ... mit den kirchen-buͤchern vergleichen
    1803 Scotti,Cleve IV 2579
  • 1808 Krug,StaatswPreuß. 562
II in Baden
  • kein amt soll einem cantonpflichtigen burschen einen wanderpaß ertheilen, ehe er nicht vom staabs-offizier gemessen worden
    1804 BadKantonRegl. 12
  • soll ihm [cantons-kommisair] die die hoͤchste unparteylichkeit gegen jeden cantonpflichtigen einwohner der heiligste gegenstand seyn
    1804 BadKantonRegl. 28
  • [aus dem Formblatt eines kapitulationsscheins:] vorzeiger dieses ... ist a dato bey diesem regiment ... als musquetier ... und zwar als cantonpflichtiger rekrut ... aus dem canton dieses regiments ... neu zugegangen
    1804 BadKantonRegl. Beil. nach 42
III in Bayern
  • diese stadt- oder dorfs-musterrolle enthaͤlt 1) den namen des hauses, worin sich eine familie befindet, welche kantonspflichtige soͤhne in sich begreift, d.h. welches pflichtige feuerstellen enthaͤlt
    1805 KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 428
  • [aus dem Formular einerspezial-musterrolle] kantonspflichtige unterthanen
    1805 KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 445
unter Ausschluss der Schreibform(en):