Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kantonspflichtig
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Kantonnementsfuhre
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Kantonspfarrer
Kantonspflicht
kantonspflichtig
I
in Preußen
- der cantonspflichtige theil der grafschaft Marck1788 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 152
- daß bey der diesjaͤhrigen und den kuͤnftigen canton-revisionen sich alle junge mannschaft, sie mag cantonspflichtig seyn oder nicht ... persoͤnlich gestellen soll1788 NCCPruss. VIII 2279Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zufolge einer koͤnigl. cabinets-ordre ... darf kein cantonpflichtiger junger mann auf einer universitaͤt angenommen werden, wenn er nicht ... ausdruͤckliche erlaubniß dazu erhalten hat1791 Scotti,Cleve IV 2368
- in ansehung des nachweises der von dem regimente erhaltenen entlassung, welchen jeder cantonpflichtige gutserbe vor uebernehmung der stelle beibringen muß, hat es bey den cantonverfassungen sein bewenden1794 PreußALR. II 7 § 286
- wenn die eltern cantonpflichtiger schon eingezogener oder noch einzuberufender soͤhne alle ihre besitzungen verkaufen ... soll das gericht eine solche veraͤußerung der canton-revision-commission anzeigen1795 Scotti,Cleve IV 2419
- muß ... derselben [cantonscommission] ... die anstellung eines cantonpflichtigen subjekts als lehrling bekannt gemacht werden1798 IserlohnUB. 360Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- wenn ein auslaͤnder, dem die freiheit [von der cantonspflicht] seiner ersten generation im lande nach obiger vorschrift zukommt, das bedungene etablissement verlaͤßt, auf eine cantonspflichtige stette zieht, und daselbst soͤhne erzeugt [genießt er bestimmte Vorteile nicht]1798 Ribbentrop,PreußKanton. 53
- die zuͤnfte in solchen freien [werbefreien] bezirken duͤrfen nicht einmal cantonspflichtigen handwerksburschen arbeit geben, ohne davon der ortsobrigkeit vorher anzeige zu thun1798 Ribbentrop,PreußKanton. 75 [uö.]
- die justizbehoͤrden ... werden beauftragt, die saͤmmtlichen pfarrer der grafschaft Marck anzuweisen, daß sie die fundamental-aufnahme-tabellen aller cantonpflichtigen subjekte ... mit den kirchen-buͤchern vergleichen1803 Scotti,Cleve IV 2579
- 1808 Krug,StaatswPreuß. 562
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II
in Baden
- kein amt soll einem cantonpflichtigen burschen einen wanderpaß ertheilen, ehe er nicht vom staabs-offizier gemessen worden1804 BadKantonRegl. 12
- soll ihm [cantons-kommisair] die die hoͤchste unparteylichkeit gegen jeden cantonpflichtigen einwohner der heiligste gegenstand seyn1804 BadKantonRegl. 28
- [aus dem Formblatt eines kapitulationsscheins:] vorzeiger dieses ... ist a dato bey diesem regiment ... als musquetier ... und zwar als cantonpflichtiger rekrut ... aus dem canton dieses regiments ... neu zugegangen1804 BadKantonRegl. Beil. nach 42
III
in Bayern
- diese stadt- oder dorfs-musterrolle enthaͤlt 1) den namen des hauses, worin sich eine familie befindet, welche kantonspflichtige soͤhne in sich begreift, d.h. welches pflichtige feuerstellen enthaͤlt1805 KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 428
- [aus dem Formular einerspezial-musterrolle] kantonspflichtige unterthanen1805 KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 445