Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonspflichtigkeit

Kantonspflichtigkeit

I in Preußen
  • vom gerichte Hagen, die Wester- ... bauerschaften ... von aller canton-pflichtigkeit, werbung und enrollirung gaͤnzlich frey
    1787 Scotti,Cleve IV 2297
  • die für den ackerbau und die industrie unentbehrlichen menschen von ihrer jetzigen cantonspflichtigkeit zu befreyen
    1788 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 153
  • die cantonpflichtigkeit ist die folge der geburt auf einer cantonpflichtigen feuerstelle
    1792 NCCPruss. IX 780
  • 1797 Rabe,PreußG. IV 76
  • [Überschrift:] cabinets-resolution wegen cantonpflichtigkeit der soͤhne der apotheker
    1801 NCCPruss. X 2826
  • durch gegenwaͤrtige verordnungen [ist] genauer zu bestimmen, wie es ... in Ost- und Westpreußen, auch Litthauen ... gehalten werden soll, wenn mennonisten den besitz von grundstuͤcken erlangen wollen, und welcher unterschied zwischen denjenigen zu beobachten ist, welche die kantonpflichtigkeit uͤbernehmen, oder auf ... enrollements-freiheit anspruch machen wollen
    1801 WestpreußPR. II 477
  • die einführung der canton-pflichtigkeit in den bisher werbefreyen provinzen erfordert eine modification des canton- reglements
    1804 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 520
  • die cantonpflichtigkeit [wurde] sehr vermindert
    1806 JbGoetheG. 2 (1915) 43
  • ein junger mann der gebildeten klasse der staatsbewohner, welcher der kantonpflichtigkeit unterworfen ist und nicht den soldatenstand ergreifen will, wird, wenn ihn das los trifft, nicht viel länger wirkliche dienste als gemeiner tun als jeder gebildete mann dieser klassen, der den soldatenstand freiwillig ergreifen will
    1810 Scharnhorst/Händel,Wehrpflicht 57
  • verhandlungen, welche aus dem verhaͤltniß der cantonpflichtigkeit entspringen, kein gegenstand der besteuerung seyn koͤnnen
    1811 Rabe,PreußG. X 498
  • der militair-konscription oder kantonpflichtigkeit, und den damit in verbindung stehenden besonderen gesetzlichen vorschriften sind die einlaͤndischen juden gleichfalls unterworfen
    PreußGS. 1812 S. 19
  • verordnung uͤber die aufhebung des bisherigen exemtion von der kantonpflichtigkeit fuͤr die dauer des krieges
    PreußGS. 1813 S. 13
  • kabinetsorder ..., die aufhebung der unbedingten kantonpflichtigkeit ... betreffend
    PreußGS. 1814 S. 62
II in Bayern
  • sind ... alle in der fuͤhrung der verzeichneten individuen sich ergebenden veraͤnderungen, besonders wenn sie den ein- oder austritt aus der kantonspflichtigkeit nach sich ziehen, genau ... zu verzeichnen, um bey der jaͤhrlichen revision der musterrollen einen ... schnellen ueberblick zu haben
    KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 431
  • in jeder dienstpflichtigen familie muͤssen die soͤhne nach der musterrolle durchgegangen und ... darauf gesehen werden, ob ... keiner aus exempten livreediensten in die kantonspflichtigkeit zuruͤck getreten
    KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 432
  • ergiebt sich der abgang [aus der Musterrolle], wenn man z.b. die als soldaten wirklich gehobenen, und die auf andere art, als durch gutsuͤbernahme, austritt aus den jahren der kantonspflichtigkeit, tod oder sonstige ungluͤcksfaͤlle abgehenden heausziehet
    KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 433
unter Ausschluss der Schreibform(en):