Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonspflichtigkeit
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kantonspflichtig
Kantonspflichtige
Kantonspflichtigkeit
I
in Preußen
- vom gerichte Hagen, die Wester- ... bauerschaften ... von aller canton-pflichtigkeit, werbung und enrollirung gaͤnzlich frey1787 Scotti,Cleve IV 2297
- die für den ackerbau und die industrie unentbehrlichen menschen von ihrer jetzigen cantonspflichtigkeit zu befreyen1788 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 153
- die cantonpflichtigkeit ist die folge der geburt auf einer cantonpflichtigen feuerstelle1792 NCCPruss. IX 780Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1797 Rabe,PreußG. IV 76
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- [Überschrift:] cabinets-resolution wegen cantonpflichtigkeit der soͤhne der apotheker1801 NCCPruss. X 2826Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- durch gegenwaͤrtige verordnungen [ist] genauer zu bestimmen, wie es ... in Ost- und Westpreußen, auch Litthauen ... gehalten werden soll, wenn mennonisten den besitz von grundstuͤcken erlangen wollen, und welcher unterschied zwischen denjenigen zu beobachten ist, welche die kantonpflichtigkeit uͤbernehmen, oder auf ... enrollements-freiheit anspruch machen wollen1801 WestpreußPR. II 477Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- die einführung der canton-pflichtigkeit in den bisher werbefreyen provinzen erfordert eine modification des canton- reglements1804 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 520
- die cantonpflichtigkeit [wurde] sehr vermindert1806 JbGoetheG. 2 (1915) 43
- ein junger mann der gebildeten klasse der staatsbewohner, welcher der kantonpflichtigkeit unterworfen ist und nicht den soldatenstand ergreifen will, wird, wenn ihn das los trifft, nicht viel länger wirkliche dienste als gemeiner tun als jeder gebildete mann dieser klassen, der den soldatenstand freiwillig ergreifen will1810 Scharnhorst/Händel,Wehrpflicht 57
- verhandlungen, welche aus dem verhaͤltniß der cantonpflichtigkeit entspringen, kein gegenstand der besteuerung seyn koͤnnen1811 Rabe,PreußG. X 498Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der militair-konscription oder kantonpflichtigkeit, und den damit in verbindung stehenden besonderen gesetzlichen vorschriften sind die einlaͤndischen juden gleichfalls unterworfenPreußGS. 1812 S. 19
- verordnung uͤber die aufhebung des bisherigen exemtion von der kantonpflichtigkeit fuͤr die dauer des kriegesPreußGS. 1813 S. 13
- kabinetsorder ..., die aufhebung der unbedingten kantonpflichtigkeit ... betreffendPreußGS. 1814 S. 62
II
in Bayern
- sind ... alle in der fuͤhrung der verzeichneten individuen sich ergebenden veraͤnderungen, besonders wenn sie den ein- oder austritt aus der kantonspflichtigkeit nach sich ziehen, genau ... zu verzeichnen, um bey der jaͤhrlichen revision der musterrollen einen ... schnellen ueberblick zu habenKurpfBairRegbl. 1805 Sp. 431
- in jeder dienstpflichtigen familie muͤssen die soͤhne nach der musterrolle durchgegangen und ... darauf gesehen werden, ob ... keiner aus exempten livreediensten in die kantonspflichtigkeit zuruͤck getretenKurpfBairRegbl. 1805 Sp. 432
- ergiebt sich der abgang [aus der Musterrolle], wenn man z.b. die als soldaten wirklich gehobenen, und die auf andere art, als durch gutsuͤbernahme, austritt aus den jahren der kantonspflichtigkeit, tod oder sonstige ungluͤcksfaͤlle abgehenden heausziehetKurpfBairRegbl. 1805 Sp. 433