Kantonsrichterstelle
Kantonsrichterstelle
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wird die wiederbesetzung der cantonsrichter-stellen und der districtsgerichte vorgenommen1799 AktSammlHelvet. IV 1423
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vom jahr 1810 an kann niemand an das cantonsgericht gewählt werden, er habe denn wenigstens zwei jahre durch eine cantons-, bezirks- oder friedensrichter- oder eine gerichtsschreiberstelle bekleidet1802 Zürich/AktSammlHelvet. VIII 1555 Faksimile