Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonssache

Kantonssache


I
  • [daß] in gemeinen kantons-sachen von dem directore [eines Ritterkreises] ... nichts lediglich vorgenommen werden solle
    1780 Mader,ReichsrMag. I 427
  • er [ortsvorstand] hat das groͤßere cantonssiegel in verwahrung, um dasselbe bey ausfertigungen in cantonssachen zu gebrauchen
    1788 Kerner,RRittersch. II 92
  • cantons- oder craissachen, bey welchen in der regel jeder einzelne reichsritter desselben craises oder cantons mit zu stimmen hat
    1788 Kerner,RRittersch. II 196
  • 1789 Mader,ReichsrMag. XII 207
II militärische Angelegenheit

II 1 in Preußen
  • bishero die werbungs- und cantonssachen in Schlesien noch nicht eingerichtet gewesen
    1743 SammlSchlesOrdn. V 89
  • [der zweite Bürgermeister] respiret wesentlich die cantons sachen 
    1755 UnnaHeimatb. 54
  • cantons- und enrollirungs-, auch anderen militärsachen 
    1764 ActaBoruss.BehO. XIII 412
  • sie [die preußischen landraͤthe] versehen ... nach gewissen kreisen das steuer- und polizeywesen ... mit den dahin einschlagenden kantons- ... sachen 
    1785 Fischer,KamPolR. II 64
  • daß wir [ober-krieges-collegium unserem] ... erstem departement alle angelegenheiten unserer gesammten infanterie, und namentlich in cantons-sachen, zum ressort angewiesen haben
    1788 v.Arnim,Kantonverf. 69
  • dem ersten departement des ober-krieges-collegiums ist durch die im rescript angefuͤhrten worte des patents die aufsicht uͤber die cantons-sachen bloß in betref des militairs, nicht aber in hinsicht der concurrirenden civilbehoͤrde uͤbertragen
    1788 v.Arnim,Kantonverf. 86 Anm.
  • alle cantonsachen und die darüber entstehenden streitigkeiten sollen stempel und sportuln frei bearbeitet werden, auch ... die portofreyheit zu geniessen haben
    1792 NCCPruss. IX 827
  • der ober-billetier, der zugleich servis-rendant ist, hat ... in cantons- und allen militaͤrsachen den vortrag im polizey-magistrat
    1794 Thorn/Krünitz,Enzykl. 82 S. 330
  • zum ressort des polizey-magistrats werden angewiesen ... alle cantons-sachen 
    1794 NCCPruss. IX 2053
  • zur individuellen bearbeitung der cantons-sachen ist eine besondere gemischte commißion zusammen gesetzt ... von seiten der militair-behoͤrde ... und ... von seiten der civilbehoͤrde
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 78
  • alle cantonssachen, und die daruͤber entstehende streitigkeiten selbst die vorstellungen der unterthanen, so wie die darauf zu erlassende verfuͤgungen sind sportel- aber nicht stempelfrei
    1798 Ribbentrop,PreußKanton. 99
  • jeder crayss [Verwaltungskreis] hatte einen steuereinnehmer, der zugleich das tabellen wesen, kantons sachen usw. besorgte
    1808 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 399
  • es ressortiren ... von derselben [der zweiten Division des allgemeinen Kriegsdepartements]: ... die canton- oder conscriptionssachen gemeinschaftlich mit dem departement der allgemeinen polizei
    1809 Rabe,PreußG. X 41
  • cantonsachen, gesuche wegen befreiung vom militairdienst, abschiede der cantonisten und militairpersonen, atteste uͤber invaliditaͤt zum militairdienst, versorgungsgesuche der invaliden, atteste, welche den wegen annahme eines grundstuͤcks zum abschiede sich meldenden soIdaten uͤber ihre rechtliche qualifikation zum erwerbe des grundstuͤcks ertheilt werden
    PreußGS. 1811 S. 325
  • alle cantonsachen stempelfrei sind
    1811 Rabe,PreußG. X 497
  • wenn er [St.] einen landrath präsentirt, dem der staat seine rechte in kanton, steuer sachen u.s.w. überträgt
    1815 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 282
  • 1819 Humboldt,PolSchr. 190 Anm.
II 2 in Bayern (Pfalz)
  • sie [landes-commissaͤre] sind die civil-commissaͤrs in cantonssachen, soweit der militaͤr-canton die in ihrem bezirke gelegenen landgerichte begreift
    1804 Kurpfalz/v.Berg,PolR. IV 254
unter Ausschluss der Schreibform(en):