Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonssache
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Kantonrolle
Kantonssache
I
- [daß] in gemeinen kantons-sachen von dem directore [eines Ritterkreises] ... nichts lediglich vorgenommen werden solle1780 Mader,ReichsrMag. I 427Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- er [ortsvorstand] hat das groͤßere cantonssiegel in verwahrung, um dasselbe bey ausfertigungen in cantonssachen zu gebrauchen1788 Kerner,RRittersch. II 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- cantons- oder craissachen, bey welchen in der regel jeder einzelne reichsritter desselben craises oder cantons mit zu stimmen hat1788 Kerner,RRittersch. II 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1789 Mader,ReichsrMag. XII 207
II 1
in Preußen
- bishero die werbungs- und cantonssachen in Schlesien noch nicht eingerichtet gewesen1743 SammlSchlesOrdn. V 89
- [der zweite Bürgermeister] respiret wesentlich die cantons sachen1755 UnnaHeimatb. 54
- cantons- und enrollirungs-, auch anderen militärsachen1764 ActaBoruss.BehO. XIII 412
- sie [die preußischen landraͤthe] versehen ... nach gewissen kreisen das steuer- und polizeywesen ... mit den dahin einschlagenden kantons- ... sachen1785 Fischer,KamPolR. II 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß wir [ober-krieges-collegium unserem] ... erstem departement alle angelegenheiten unserer gesammten infanterie, und namentlich in cantons-sachen, zum ressort angewiesen haben1788 v.Arnim,Kantonverf. 69Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- dem ersten departement des ober-krieges-collegiums ist durch die im rescript angefuͤhrten worte des patents die aufsicht uͤber die cantons-sachen bloß in betref des militairs, nicht aber in hinsicht der concurrirenden civilbehoͤrde uͤbertragen1788 v.Arnim,Kantonverf. 86 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- alle cantonsachen und die darüber entstehenden streitigkeiten sollen stempel und sportuln frei bearbeitet werden, auch ... die portofreyheit zu geniessen haben1792 NCCPruss. IX 827Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der ober-billetier, der zugleich servis-rendant ist, hat ... in cantons- und allen militaͤrsachen den vortrag im polizey-magistrat1794 Thorn/Krünitz,Enzykl. 82 S. 330
- zum ressort des polizey-magistrats werden angewiesen ... alle cantons-sachen1794 NCCPruss. IX 2053Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zur individuellen bearbeitung der cantons-sachen ist eine besondere gemischte commißion zusammen gesetzt ... von seiten der militair-behoͤrde ... und ... von seiten der civilbehoͤrde1798 Ribbentrop,PreußKanton. 78
- alle cantonssachen, und die daruͤber entstehende streitigkeiten selbst die vorstellungen der unterthanen, so wie die darauf zu erlassende verfuͤgungen sind sportel- aber nicht stempelfrei1798 Ribbentrop,PreußKanton. 99
- jeder crayss [Verwaltungskreis] hatte einen steuereinnehmer, der zugleich das tabellen wesen, kantons sachen usw. besorgte1808 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 399
- es ressortiren ... von derselben [der zweiten Division des allgemeinen Kriegsdepartements]: ... die canton- oder conscriptionssachen gemeinschaftlich mit dem departement der allgemeinen polizei1809 Rabe,PreußG. X 41Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- cantonsachen, gesuche wegen befreiung vom militairdienst, abschiede der cantonisten und militairpersonen, atteste uͤber invaliditaͤt zum militairdienst, versorgungsgesuche der invaliden, atteste, welche den wegen annahme eines grundstuͤcks zum abschiede sich meldenden soIdaten uͤber ihre rechtliche qualifikation zum erwerbe des grundstuͤcks ertheilt werdenPreußGS. 1811 S. 325
- alle cantonsachen stempelfrei sind1811 Rabe,PreußG. X 497Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn er [St.] einen landrath präsentirt, dem der staat seine rechte in kanton, steuer sachen u.s.w. überträgt1815 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 282
- 1819 Humboldt,PolSchr. 190 Anm.
II 2
in Bayern (Pfalz)
- sie [landes-commissaͤre] sind die civil-commissaͤrs in cantonssachen, soweit der militaͤr-canton die in ihrem bezirke gelegenen landgerichte begreift1804 Kurpfalz/v.Berg,PolR. IV 254Faksimile - in Google Books