Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsschule

Kantonsschule

  • "in den Städten, vor allem den Kantonshauptstädten, entstanden ... sogenannte kantonsschulen, d.h. zentrale Schulen, die nicht durch eine Gemeinde, sondern durch den Staat errichtet und unterhalten wurden" 
    um 1800 His,GSchweizStaatsR. I 662
  • in dem hauptorte des cantons soll ... eine öffentliche cantonsschhule sein, in welcher nicht nur die lateinische, deutsche, französische sprache ..., sondern auch die höhern wissenschaften ... gelehrt werden
    1801 AktSammlHelvet. VII 1545
  • der vollziehungsrath ... beschließt ..., die ... bittschrift samt dem bericht und dem beschlussesentwurf des staatssecretärs dem senate vorzulegen und ihn einzuladen, durch ein willfahrendes decret den angetragenen [!] verfügungen zu gunsten der cantonsschule in Aarau seine sanction zu ertheilen
    1803 AktSammlHelvet. IX 1081
  • "in Aarau wurde die private 1802 gegründete Schule 1811 zur kantonsschule für beide Konfessionen erhoben und verstaatlicht" 
    1811 His,GSchweizStaatsR. I 662 Anm. 126
  • Ausbau der höhern Lehranstalt, die den Namen einer kantonsschule erhielt 
    um 1833 NjblSGallen 1902 S. 17
  • 1834 Sankt Gallen/His,GSchweizStaatsR. II 534