Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonstagsatzungsdeputierte
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Kantonstagsatzung
Kantonstagsatzungsdeputierte
aus den Kantonsbürgern zur Kantonstagsatzung gewählter Repräsentant eines Kantons (III); meist als Kantonsdeputierter oder Kantonsrepräsentant bezeichnet
- [aus e. Schreiben von Wahlmännern d. Bezirks Burgdorf an die Landammänner u. Senatoren:] haben wir die ehre, ihnen ... den wunsch zu äußern, dass die wahlart der cantonstagsatzungen dahin geändert werde, dass aus den vom volk in den urversammlungen gewählten wahlmännern von ihnen selbst ein ausschuss erwählt werde, der die wählbarkeitslisten abzufassen habe, aus welcher die cantonstagsatzungsdeputirte(n) ernannt werden sollten1802 AktSammlHelvet. VII 1135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)