Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsverkommnis

Kantonsverkommnis

von einer Kommission ausgearbeiteter Verfassungsentwurf für einen Kanton (III); vgl. verkommen (2 b) SchweizId. III 277
  • zu diesen besondern cantons-constitutionen müßten vorläufig gewisse einstimmige grundsätze entworfen und jedem cantonscongress zur richtschnur vorgelegt werden. die ganze cantonsverkommnus würde einstweilen nur oberflächlich zusammengesetzt, und dann müßte eine zeitfrist ... anberaumt werden, um die ganze verkommnus im detail ... dem helvetischen rath zur bestätigung vorzulegen
    1801 AktSammlHelvet. VI 531